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Jagd

Das Jagdrevier von Schloss Gaußig befindet sich nur 5km entfernt. Auf rund 360ha Wald, Wiese, Wasser können Sie Jagd auf Reh-, Schwarz-, Feder- und Raubwild machen. Es stehen Ihnen mehrere Hochsitze und geschlossene Kanzeln zur Verfügung. Bei der ersten verbindlichen Jagdbesprechung werden Sie über die Gegebenheiten des Reviers und die freien Abschüsse informiert und die entsprechenden Ansitze zugewiesen.

Voraussetzung: gültiger Jagdschein, eigene Büchse mit Munition.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gegen eine Gebühr Büchse oder Flinte mit Munition zur Verfügung (Büchse: Kaliber .30-06 mit Zielfernrohr, Flinte: Kaliber 20/76). Schäden an Gewehr oder Optik gehen zulasten des Ausleihers. Wir haben einen eigenen Schiessplatz wo Sie sich „einschiessen“ können. Gerne erteilen wir auch Unterricht und verbessern Ihr Schiesskunst durch einen qualifizierten Ausbilder.


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Abschussentgelte
Grundbetrag: 60,00 €/Ansitz/Person inkl. Einweisung in das Revier
Wochenendpauschale (2 Tage): 160 EUR/Person mit unbegrenztem Ansitz

Rehwild
Kitz, Schmalreh 30,00 €
Ricke, Jährling 50,00 €
Bock 130,00 €


Schwarzwild
Frischling (0-1 jährig) 20,00 €
Überläufer (1-2 jährig) 50,00 €
Bachen (älter als 2 Jahre) 150,00 €
Keiler (2-3 jährig) 150,00 €
Keiler (älter als 3 Jahre) 500,00 €


Anderes Wild
Fuchs/Dachs/Marder ohne Gebühr
Federwild 10,00 €

 

Falscher Abschuss: doppelter Betrag, keine Trophäe
Nachsuche: 150,00 €
Gerne können Sie auch das geschossene Wildbret kaufen.

Haftungsausschuss
Die Jagd findet auf eigene Gefahr und Risiko statt. Bei Fehlverhalten halten wir uns das Recht vor die Jagd ohne Rückerstattung des Grundbetrags zu unterbrechen.

Schießstand
Falls Sie vor der Jagd ein paar Probeschüsse machen wollen, bieten wir Ihnen eine eigene Schießmöglichkeit an.

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Abschusszeiten Sachsen

Download Übersicht Jagd- und Schonzeiten (PDF, 18 KB)

Rehwild
Kitze vom 01. August bis 31. Januar
Schmalrehe vom 16. April bis 31. Januar
Ricken vom 01. August bis 31. Januar
Böcke vom 16. April bis 31. Januar

Muffelwild vom 01. August bis 31. Januar
Schwarzwild ganzjährig jagdbar unter Beachtung der Schutz der Elterntiere

Feldhasen vom 01. Oktober bis 15. Januar
Wildkaninchen ganzjährig jagdbar unter Beachtung der Schutz der Elterntiere
Stein- und Baummarder vom 16. Oktober bis 28. Februar
Iltisse und Hermeline vom 01. August bis 28. Februar
Dachse ganzjährig jagdbar unter Beachtung der Schutz der Elterntiere
Füchse ganzjährig jagdbar unter Beachtung der Schutz der Elterntiere

Fasanen vom 01. Oktober bis 15. Januar
Höckerschwäne, Ringel- und Türkentauben vom 01. November bis 20. Februar
Graugänse vom 01. August bis 31. Januar
Bläß-, Saat-, Ringel-und Kanadagänse vom 1. November bis 15. Januar
Stockenten vom 01. September bis 15. Januar
Pfeif-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerenten vom 01. Oktober bis 15. Januar
Waldschnepfen vom 16. Oktober bis 15. Januar
Blässhühner vom 11. September bis 20. Februar
Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen vom 1. Oktober bis 10. Februar

Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 01/2013).